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Sicherheitsfonds BVG Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen Im Rahmen des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung müssen Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, welche Freizügigkeitskonten oder –policen führen, der Zentralstelle 2. Säule jährlich bis Ende Januar alle Personen melden, für die im Dezember des Vorjahres ein Guthaben geführt wurde (Art. 24a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; FZG). Die Datenmeldung erfolgt über das Meldeportal der Zentralstelle 2. Säule.
Haftung Obwohl der Sicherheitsfonds BVG mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achtet, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.Der Sicherheitsfonds BVG behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen.Haftungsansprüche gegen den Sicherheitsfonds BVG wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Datenschutz Gestützt auf Art. 13 der Schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestim-mungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persön-lichen Daten. Der Sicherheitsfonds BVG hält diese Bestimmungen ein. Persönlich Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben. In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen. Beim Zugriff auf unsere Webseiten werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Da-tum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und allg. übertragene Informationen zum Betriebssystem resp. Browser. Gemäss Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) be-steht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Verbindungsdaten der letzten sechs Monate. Bei der freiwilligen Kontaktaufnahme wird Ihre Email-Adresse in eine separate Datenbank aufgenom-men, welche nicht mit den anonymen Logfiles verknüpft wird. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Registrierung wieder rückgängig zu machen oder zu ändern.
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Willkommen Bitte melden Sie sich mit den Angaben an, welche Sie von uns per Briefpost erhalten haben.
Alle Einrichtungen haben der Zentralstelle 2. Säule einmal jährlich bis Ende Januar sämtliche Personen mit im Dezember des Vorjahres geführten Guthaben zu melden. Die Meldung der Personen mit einem Vorsorgeguthaben im Dezember 2024 hat bis Ende Januar 2025 zu erfolgen.
Sollten Sie Fragen haben kontaktierne Sie uns unter:
Zentralstelle 2. Säule Sicherheitsfonds BVG Postfach 1023 3000 Bern 14
Tel: 031 380 79 75 Fax: 031 380 79 76 info@zentralstelle.ch
Anmeldeformular Hier können Sie das Formular zur Anmeldung der Kontaktperson für die Meldung der Guthaben an die Zentralstelle beziehen. Download
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