Sicherheitsfonds BVG
Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Willkommen
Bitte melden Sie sich mit den Angaben an, welche Sie von uns per Briefpost erhalten haben.

Alle Einrichtungen haben der Zentralstelle 2. Säule einmal jährlich bis Ende Januar sämtliche Personen mit im Dezember des Vorjahres geführten Guthaben zu melden. Die Meldung der Personen mit einem Vorsorgeguthaben im Dezember 2024 hat bis Ende Januar 2025 zu erfolgen.

Sollten Sie Fragen haben kontaktierne Sie uns unter:

Zentralstelle 2. Säule
Sicherheitsfonds BVG
Postfach 1023
3000 Bern 14

Tel: 031 380 79 75
Fax: 031 380 79 76
info@zentralstelle.ch

Anmeldeformular
Hier können Sie das Formular zur Anmeldung der Kontaktperson für die Meldung der Guthaben an die Zentralstelle beziehen.
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